Genehmigt durch die Entscheidung des Rates der Anwaltkammer der Belgorod Region und durch die Entscheidung des Rates der Föderalen Anwaltskammer der Russischen Föderation am 23. September 2022 und am 1. Februar 2023 (Protokoll Nr. 5, Protokoll Nr. 19).

REGELN DER ANWALTSKAMMER DER BELGORODSKAJA REGION ZUR DURCHFÜHRUNG DER VORSCHRIFTEN FÜR DIE BESTELLUNG VON ANWÄLTEN ALS VERTEIDIGER IM STRAFVERFAHREN, DIE VOM RAT DER FÖDERALEN ANWALTSKAMMER DER RUSSISCHEN FÖDERATION AM 15. MÄRZ 2019 GENEHMIGT WURDEN, SOWIE DER ORGANISATION DER TEILNAHME VON ANWÄLTEN AN ZIVIL- UND VERWALTUNGSGERICHTSVERFAHREN DURCH DAS GERICHT GEMÄß ART. 50 ZPO DER RUSSISCHEN FÖDERATION, ART. 54 VwGO DER RUSSISCHEN FÖDERATION

Gemäß Punkt 13.2 der Vorschriften für die Bestellung von Anwälten als Verteidiger im Strafverfahren, genehmigt durch die Entscheidung des Rates der Föderalen Anwaltskammer der Russischen Föderation am 15. März 2019, erfolgt die Zustimmung der regionalen Vorschriften durch den Rat der Föderalen Anwaltskammer der Russischen Föderation im Hinblick auf die Übereinstimmung bestimmter Bestimmungen der regionalen Vorschriften mit den Bestimmungen der genannten Vorschriften.

REGIONALE VORSCHRIFTEN DER ANWALTSKAMMER DER BELGORODSKAJA REGION ZUR DURCHFÜHRUNG DER BESTELLUNG VON ANWÄLTEN ALS VERTEIDIGER IM STRAFVERFAHREN, GENEHMIGT DURCH DIE ENTSCHEIDUNG DES RAT DER FÖDERALEN ANWALTSKAMMER DER RUSSISCHEN FÖDERATION AM 15. MÄRZ 2019 (IM FOLGENDEN „REGIONALE VORSCHRIFTEN“)

Abschnitt 1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die rechtliche Grundlage für die Teilnahme von Anwälten als Verteidiger im Strafverfahren durch die Organe der Ermittlungsbehörden, der vorläufigen Ermittlungsbehörden oder des Gerichts ist:

  1. Die Verfassung der Russischen Föderation, angenommen durch Volksabstimmung am 12. Dezember 1993;

  2. Das Strafprozessgesetzbuch der Russischen Föderation vom 18. Dezember 2001 Nr. 174-FZ (im Folgenden - StPO RF);

  3. Das Bundesgesetz vom 31. Mai 2002 Nr. 63-FZ „Über die Anwaltschaft und Anwaltstätigkeit in der Russischen Föderation“;

  4. Der Kodex der beruflichen Ethik von Anwälten, angenommen auf dem I. Allrussischen Anwaltstag am 31. Januar 2003 (im Folgenden - KPEA);

  5. Die Vorschriften zur Bestellung von Anwälten als Verteidiger im Strafverfahren, genehmigt durch die Entscheidung des Rates der Föderalen Anwaltskammer der Russischen Föderation vom 15. März 2019;

  6. Regionale Vorschriften der Anwaltkammer der Belgorod Region.

1.2. Unter dem Begriff „Anwaltkammer“ versteht man neben der Bedeutung dieses Begriffs, die in Absatz 1 von Artikel 29 des Bundesgesetzes „Über die Anwaltschaft und Anwaltstätigkeit in der Russischen Föderation“ enthalten ist, auch die Vertreter des Rates der Anwaltkammer, Koordinatoren, Call-Center-Mitarbeiter und andere Personen, die die Tätigkeit der Anwaltkammer bei der Organisation der Teilnahme von Anwälten als Verteidiger im Strafverfahren sicherstellen (im Folgenden - Vertreter der Anwaltkammer).

1.3. Begriffe, die in diesen Regionalen Vorschriften verwendet werden:

  • Diensthabender Anwalt - ein Anwalt, dem von der Anwaltkammer ein Auftrag zur Bestellung eines Verteidigers durch ein automatisiertes System der Fallverteilung oder durch den Koordinator zugewiesen wurde.

  • Operator (Call-Center-Mitarbeiter) - ein Mitarbeiter der Anwaltkammer der Belgorod Region, der die kontinuierliche Arbeit des automatisierten Verteilungssystems zur Zuweisung von Verteidigungsaufträgen sicherstellt.

  • Koordinator - ein Anwalt, der vom Rat der Anwaltkammer der Belgorod Region ernannt wird, um Dienstpläne für die Verteidigung in den Gebieten zu erstellen, in denen das KIS AR nicht angewendet wird.

Abschnitt 2. Geltungsbereich der regionalen Vorschriften

2.1. Die Bestellung von Anwälten als Verteidiger im Strafverfahren wird vom Rat der Föderalen Anwaltskammer der Russischen Föderation gemäß Teil 3 von Artikel 50 StPO RF und Unterpunkt 3.1 von Punkt 3 von Artikel 37 des Bundesgesetzes „Über die Anwaltschaft und Anwaltstätigkeit in der Russischen Föderation“ bestimmt. Zur Organisation der Ausführung der Vorschriften erlässt der Rat der Anwaltkammer der Belgorod Region im Rahmen seiner Befugnisse, die in Unterpunkt 5 von Punkt 3 von Artikel 31 des Bundesgesetzes „Über die Anwaltschaft und Anwaltstätigkeit in der Russischen Föderation“ vorgesehen sind, Regionale Vorschriften unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten.

2.2. Die Regionalen Vorschriften bestimmen die Rechte und Pflichten der Anwälte der Anwaltkammer der Belgorod Region, der Vertreter der Anwaltkammer, der Koordinatoren und der Anwälte, die mit der Anfrage des Ermittlers, der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts bezüglich der Bestellung eines Verteidigers im Strafverfahren befasst sind.

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